Geldspenden
Vereinfachter Zuwendungsnachweis
Für Beträge bis 200 € gibt es ein vereinfachtes Verfahren der Spendenbescheinigung. Sie benötigen zum einen den Nachweis der Zahlung. Das kann der Zahlungsbeleg sein, ein Barzahlungsbeleg oder ein Bankkontoauszug. Weiterhin müssen Sie mit einem vereinfachten Zuwendungsbescheid die Gemeinnützigkeit des Empfängers nachweisen. Diesen erhalten Sie hier:
Download Vereinfachter Zuwendungsnachweis der NaWit
Das Finanzamt verlangt bis 200 € kein vom Verein ausgestelltes und unterschriebenes Spendenformular. Bei Beträgen über 200 € bitten wir um die Mitteilung Ihrer Anschrift. Sie bekommen dann eine anerkannte Spendenbescheinigung zugeschickt. Wenn Sie nicht von der Möglichkeit des Vereinfachten Zuwendungsnachweises Gebrauch machen möchten, geben Sie uns bitte Bescheid, wir übersenden Ihnen dann ebenfalls eine Spendenbescheinigung.
Spendenkonto:
IBAN DE22 4306 0129 0149 6570 00
Volksbank Bochum-Witten eG